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Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen

BMF Schreiben vom 12.12.2023

NTG24 - Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen

 

Das BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2023 stellt eine wesentliche Weiterentwicklung in der steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dar. Durch die Aktualisierung und Zusammenfassung bisheriger Verlautbarungen trägt das Bundesfinanzministerium (BMF) der Notwendigkeit einer klaren und einheitlichen Regelung in einem zunehmend globalisierten Arbeitsmarkt Rechnung. Besonders hervorzuheben sind die Bestimmungen zur DBA-Ansässigkeit in Fällen doppelter Ansässigkeit, die Behandlung der wirtschaftlichen Arbeitgeberschaft bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung sowie die Bestimmung des Besteuerungsrechts bei nicht direkt zuordenbaren Vergütungsbestandteilen. Diese Punkte verdeutlichen das Bestreben des BMF, sowohl Rechtssicherheit für Steuerpflichtige als auch eine faire Aufteilung des Besteuerungsrechts zwischen den Staaten zu gewährleisten.

 

Doppelte Ansässigkeit und DBA-Ansässigkeit

 

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Werbebanner Semitax 2Das BMF adressiert mit den neuen Regelungen das komplexe Thema der doppelten Ansässigkeit. Für Einsätze von bis zu einem Jahr bleibt die DBA-Ansässigkeit in Deutschland, während bei einer Dauer von fünf Jahren oder länger ein Wechsel vermutet wird. Diese Differenzierung schafft zwar einerseits Klarheit, lässt jedoch andererseits Raum für Rechtsunsicherheiten bei Einsätzen zwischen einem und fünf Jahren. Die Empfehlung, in Zweifelsfällen den deutschen Wohnsitz aufzugeben, unterstreicht die potenziellen Schwierigkeiten, die aus der aktuellen Regelung resultieren können.

 

Wirtschaftliche Arbeitgeberschaft

 

Die Ausführungen zur wirtschaftlichen Arbeitgeberschaft und der damit verbundenen Lohnsteuerabzugsverpflichtung sind von besonderer Bedeutung. Die Klarstellung, dass das aufnehmende Unternehmen als inländischer Arbeitgeber anzusehen ist, wenn es die Kosten der Entsendung trägt, erleichtert die praktische Handhabung. Die Einführung einer Bescheinigungspflicht für den wirtschaftlichen Arbeitgeber über die getragenen bzw. weiterbelasteten Vergütungsbestandteile und sonstige Lohnkosten trägt zur Transparenz bei und hilft, Unsicherheiten zu minimieren.

 

Besteuerungsrecht bei nicht direkt zuordenbaren Vergütungsbestandteilen

 

Die detaillierten Vorgaben zur Bestimmung des Besteuerungsrechts bei nicht direkt zuordenbaren Vergütungsbestandteilen, wie z.B. Abfindungszahlungen oder Stock-Options, sind ein weiterer wichtiger Aspekt des BMF-Schreibens. Die Regelung, dass eine Aufteilung nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und den Tätigkeitszeiten in verschiedenen Staaten erfolgen soll, ermöglicht eine gerechte Zuweisung des Besteuerungsrechts. Dies erfordert jedoch von den Arbeitgebern umfassende Informationen und sorgfältige Aufzeichnungen, um die korrekte Besteuerung sicherstellen zu können.

 

183-Tage-Frist

 

Ausführlich geht das BMF auf die Berechnung der 183-Tage-Frist ein. Es nennt die Tage, welche als volle Tage mitgezählt werden müssen und unterscheidet – unabhängig vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen – zwischen den maßgeblichen Aufenthaltstagen und Ausübungstagen.

 

Fazit

 

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Werbebanner ClaudemusDas BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2023 verdeutlicht den Anspruch des BMF, auf die Herausforderungen einer globalisierten Arbeitswelt mit klaren und praktikablen Regelungen zu reagieren. Die Bestimmungen zur DBA-Ansässigkeit, wirtschaftlichen Arbeitgeberschaft und dem Besteuerungsrecht bei nicht direkt zuordenbaren Vergütungsbestandteilen sind essenzielle Schritte zur Erhöhung der Rechtssicherheit und zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen. Für Unternehmen und Arbeitnehmer ergeben sich daraus konkrete Handlungsanweisungen, die eine sorgfältige Dokumentation und eine enge Abstimmung mit steuerlichen Beratern erfordern.

 

10.05.2024 - Daniel Eilenbrock

Unterschrift - Daniel Eilenbrock

 

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